Wir teilen den Aufruf des Sächsischen Flüchtlungsrates und rufen zur Demo am 3. Juli 15 Uhr Dresden Hauptbahnhof gegen den Abschiebehaft in Dresden auf.
Abschiebungshaft wird in Dresden vollzogen werden. Es besteht keine Chance, dass dieser Satz wird relativiert werden können. Aber wir wollen weiten Teilen der sächsischen Öffentlichkeit die Gewissheit nehmen, dass Deutschlands und insbesondere Sachsens Asylpolitik humanitär, oder wie in Sachsen häufig behauptet, gar „zu humanitär“ sei. Eine rigorose Abschiebungspraxis dokumentiert der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. nun schon seit 2016.Die sächsische Landesregierung will nun das Maß an Unmenschlichkeit noch weiter erhöhen. Menschen, die um Schutz gesucht haben, sollen ohne Straftat inhaftiert werden. Der Landtag muss sich nun mit dem Abschiebungshaftvollzugsgesetz befassen und es entscheiden. Staatliche wie nichtstaatliche Institutionen und Organisationen warten mit teils scharfer Kritik auf. Das Gesetz ist in Teilen dilettantisch, es kommen grundsätzliche Zweifel an der Gesetzmäßigkeit des Vollzugs von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam auf. Darauf wollen wir aufmerksam machen, das soll nicht ohne demonstrierten Widerstand einfach so den Landtag passieren.
Wir rufen dazu auf, am Sonntag dem 03. Juni sich vor dem Hauptbahnhof in Dresden zu versammeln und mit uns gemeinsam durch die Innenstadt zum Landtag zu ziehen. Schutzsuchende dürfen nicht inhaftiert werden!
Warum ist das Gesetz so empörend?
Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam regelt das bundesdeutsche Aufenthaltsrecht. Der Vollzug aber wird von den Ländern ausgestaltet. Deswegen der Gesetzesentwurf. Grundsätzlich gilt: Abschiebungshaft ist Haft ohne Straftat. Sie macht krank. Mehrere europäische wie US-amerikanische Studien zeigen das. In Sachsen inhaftiert werden sollen Familien wie alle besonders schutzbedürftigen Gruppen. Das heißt, auch unbegleitete Minderjährige, Alte, Schwangere, Personen die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben und weitere. Ohne dass es nennenswert begründet wird, wird zudem der Grundsatz des Haftvollzugs „Das Leben im Vollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich anzugleichen.“ weitgehend relativiert. Eine Stunde Freigang am Tag, kein Bargeld, beschränkte Besuchszeiten von sieben Stunden am Tag, faktisches Verbot von Handys mittels untersagter Kameras und dergleichen mehr finden sich im Gesetzesentwurf wieder. Es ist unklar, ob Nichtregierungsorganisationen ohne Weiteres Zugang zu der Haftanstalt erhalten werden. In jedem Fall wird es möglich sein, dass ihre Gespräche mit ihren Klient*innen beaufsichtigt werden sollen. Die Gesundheitsversorgung stellt allein auf das Asylbewerberleistungsgesetz ab. Wird es bereits den Bedürfnissen geflüchteter Menschen in „allgemeinen Lebensverhältnissen“ nicht gerecht, wird und muss dies in der Abschiebungshaftanstalt zu massiven Beeinträchtigungen der psychischen wie physischen Gesundheit führen. Zwangsernährung soll stattfinden, auch bei Minderjährigen. Eine Information zu Beratung durch einschlägige Hilfs- und Unterstützungsorganisationen nur auf Nachfrage erfolgen. Das heißt, die Menschen müssen wissen, dass sie nachfragen sollen. Die Videoüberwachung geht so weit, dass, so schreibt der Deutsche Anwaltverein, „Nach der geplanten Regelung […] selbst Besucher-WCs überwacht werden“ dürfen. Weiterhin soll als besondere Sicherungsmaßnahme die Fesselung vollzogen werden. Inzwischen selbst im Strafvollzug umstritten, will dies die Landesregierung bei Menschen anwenden, die im Zweifelsfall psychisch krank sind und, wie beschrieben, nichts anderes taten, als um Schutz zu suchen.
Infos zu Abschiebungshaft findet ihr hier.
Spenden für die Demo und gegen diese unmenschliche „Verwaltungspraxis“ könnt ihr hier.