Sammelklage der Herero und Nama gegen Deutschland

Heute wird die Sammelklage der Herero und Nama Chiefs Rukoro und Frederick et al versus Bundesrepublik Deutschland im New Yorker United States Courthouse gehört, die für den Völkermord von 1904-1908 in Namibia eine Entschädigung fordert.

Am 5.1.2017 haben der Paramount Chief Rukoro und weitere Kläger im Bundesgericht in New York eine Sammelklage eingereicht, die für den Völkermord von 1904-08 in der Kolonie Deutsch-Südwestafrika (jetzt Namibia) eine Entschädigung fordert. Zudem zielen die Kläger auf einen Gerichtsbeschluss, der Deutschland daran hindert, sie weiterhin von den laufenden Regierungsverhandlungen zwischen Deutschland und Namibia auszuschließen, in denen der Völkermord und die Enteignung der Ovaherero und Nama besprochen wird.
Die beiden Kläger Paramount Chief Rukoro und Chief David Frederick, Vorsitzender der Nama Traditional Authorities Association repräsentieren die Ovaherero und Nama in Namibia, Botswana, Südafrika, USA und anderswo. Sie haben die Klage eingereicht, nach dem sie bei der deutschen Regierung mehrfach erfolglos Petitionen eingereicht haben, sie in die Verhandlungen mit einzubeziehen.
Die Kläger betonen, dass sowohl Deutschland als auch Namibia die UN-Erklärung über die Rechte der Indigenen Völker, die am 13.9.2017 von der UN-Generalversammlung angenommen wurde, unterzeichnet haben, in der es in Artikel18 heißt: „Indigene Völker haben das Recht, in Entscheidungen, die ihre eigenen Rechte betreffen, mit ihren selbstgewählten Repräsentanten mit einbezogen zu werden“.